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Laser in der Zahnmedizin

Wann und wie können Laser angewandt werden?
Laser werden in der Zahnmedizin beispielsweise zur Vorbereitung von Zahnhöhlen, Keimreduktion, in der Kieferchirurgie oder in der Parodontaltherapie eingesetzt. Verschiedene Lasertypen kommen dabei zur Anwendung. Doch nicht jeder Laser eignet sich für jedes Indikationsgebiet. Die Entwicklung des Lasers begann etwa in den 60iger Jahren. Für den zahnmedizinischen Bereich ist seine breite Anwendung seit Mitte der 80iger Jahre möglich. Als wichtigstes Unterscheidungskriterium gilt die Wellenlänge der emittierten Strahlung. Durch die Wellenlänge wird die Absorption innerhalb des Gewebes und damit das Anwendungsgebiet des jeweiligen Lasertypen bestimmt. Neben der konservierenden Zahnheilkunde ist sein Einsatz auch in der Endodontie, Parodontologie und Chirurgie möglich (Wissenschaftliche Stellungnahme der DGZMK: Laseranwendung in der Zahnmedizin. Stand 12/1999).
Vorbereitung der Zahnhöhle schmerzfrei möglich?
Für die Präparation von Zahnhartsubstanz wird ein gepulster Laser verwendet. Nur durch eine sehr hohe Leistung und eine starke Absorption wird der Substanzabtrag erst möglich. Nebenwirkungen wie thermische und/oder mechanische Reize entfallen weitgehend. Dies ermöglicht ein patientenfreundliches geräuscharmes und schmerzreduzeirtes Arbeiten. Die entsprechenden Kriterien erfüllt der Er:YAG-Laser. Im Bereich der minimalinvasiven Zahnheilkunde kann sogar durch Selektivität, der Abtrag von Karies unter Schonung der gesunden Zahnsubstanz stattfinden. Dazu notwendig ist eine Wellenlänge, die eine stärkere Absorption im kariösen Gewebe aufweist. Eine Pulsenergie unterhalb des Dentinabtrags verhindert den Abrieb von gesunder Zahnsubstanz. Nervnahes Arbeiten kann zur thermischen Schädigung führen. Die Präparation exakter geradliniger Füllunsränder ist nur eingeschränkt möglich.
Keimreduktion in der Endodontie
Durch die nachgewiesene keimreduzierende Wirkung des Lasers eröffnet sich ein breites Anwendungsspektrum. Über die hohe Temperaturentwicklung findet eine Erhitzung der Bakterien statt. Insbesondere gepulste Laser erzeugen hohe, oberflächliche Temperaturgradienten. Das darunter liegende Gewebe wird durch die große Absorption kaum erwärmt und dadurch geschont. In der Endodontie ist die Durchdringung des gesamten Dentins erwünscht. Damit kann eine Keimreduzierung erreicht werden. Der Er:YAG-Laser und der Diodenlaser kommen dafür in Frage. Das Laserlicht hat dabei die Fähigkeit, bis zu 1.000 μm weit vorzudringen. Als problematisch gilt weiterhin die mögliche irreversible Schädigung von Nachbarstrukturen (z.B. des parodontalen Halteapparates). Zur Vermeidung derartiger Schäden wurden standardisierte Einstellungen. Ein Garant für völlige Substanzschonung stellen sie jedoch nach wie vor nicht dar.
Er-YAG–Laser für die Parodontaltherapie
Bei der Kürettage/Wurzelglättung ist eine Schonung der Nachbarstrukturen
unabdingbar. Nekrosen würden eine Wiederanheftung des Faserapparates an
den Wurzelzement verhindern. Für das Weichgewebsmanagement steht u.a.
der CO2-Laser zur Verfügung. Er weist eine hohe Absorption im wässrigen
Milieu auf. Knöcherne Strukturen werden weitgehend geschont. Bei der Periimplantitisbehandlung
kann er daher gut für die Entfernung der bakteriellen Plaque verwendet
werden. Die Implantatoberfläche wird dadurch maximal geschont und in ihrer
Struktur erhalten. Weichgewebsexzisionen können aufgrund seiner präzisen
Schneidleistung und seiner koagulierenden Wirkung gut ausgeführt werden.
Insbesondere bei der Hämangiombehandlung ist er aus diesem Grund sehr
gut einsetzbar.
Die Laserbehandlung hat sich in der Zahnheilkunde in den verschiedensten Fachgebieten
etabliert, gehört aber noch nicht zur selbstverständlichen Praxisleistung.
Eine Anwendung in allen Bereichen ist mit einem einzelnen Lasertypen derzeit
noch nicht möglich und die Anschaffungskosten müssen gut abgewogen
und kalkuliert werden. Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich diese Behandlungstechnik
in allen Praxen durchsetzen oder eher eine Sonderausstattung darstellen wird.
In unserer Praxis wird der Laser aufgrund der hohen Behandlungskosten, eingeschränkten Verwendbarkeit und beschriebener Risiken zur Zeit nicht eingesetzt.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass sich mit alternativen
Behandlungsmethoden deutlich kostengünstiger gleichwertige Behandlungserfolge
erzielen lassen.
Einige spezielle laserchirurgische Behandlungen würden wenn notwendig
nach Überweisung vom Kieferchirurgen durchgeführt.